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Warum der Schartener Bürgermeister unschuldig ist....

 

Cannabis-Rechtsexperte und Realjurist

                                                  (Cannabis-Rechtsexperte und Realjurist Wolfgang Pöltl)

Wolfgang Pöltl klagt an: 

https://www.krone.at/2523960 (6.10.2021):  unglaublich, wie suggestiv die Öffentlichkeit manipuliert wird!

Hier findet ein suggestiver, manipulativer und ungeheuerlicher AKT gegen die Unschuldsvermutung statt! Es gibt in diesem Fall überhaupt kein rechtskräftiges Urteil! Es hat gefälligst der § 8 der StPO und die Bestimmung des Artikel 6 Abs. 2 EMRK (Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) zu gelten und angewandt zu werden! 

Der Gipfel der suggestiv-manipulativen Frechheit und bodenlosen Unterstellung lautet dann: "Doch ganz so überzeugt von seiner Unschuld dürften die Schartener dann doch nicht sein!"

Ich analysiere im Folgenden Sätze aus der angeprangerten Berichterstattung:

"Schartener glauben trotz Urteil an eine Intrige"

"Und das eigentliche Opfer?"

"Man könnte glauben, dass Frauen bei solchen Geschichten zusammenhalten, doch nicht einmal ein Urteil lässt die Einwohner der 2000-Seelen-Gemeinde an der Glaubwürdigkeit ihres Bürgermeisters zweilfeln"

"Doch ganz so überzeugt von seiner Unschuld dürften die Schartener dann doch nicht sein, denn öffentlich mit Foto und Namen hinter ihm zu stehen, traute sich letztendlich kein Einziger"

 

 

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Analyse der suggestiven Vorverurteilung:

I)

"Schartener glauben trotz Urteil an eine Intrige"

Ich führe aus:

das Urteil ist NICHT RECHTSKRÄFTIG! Damit ist es zum jetzigen Zeitpunkt in keiner Weise vorwerfbar und schon gar nicht rechtswirksam. Der Bürgermeister Jürgen Höckner hat auch gemäß Artikel 6 Absatz 2 EMRK als unschuldig zu gelten, denn: 

Artikel 6 Absatz 2 EMRK lautet: Bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld wird vermutet, dass der wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte unschuldig ist. 

Der gesetzliche Nachweis einer Schuld ist: das RECHTSKRÄFTIGE Urteil! Und ein solches liegt im gegenständlichen Fall nicht vor! Damit ist zu vermuten, dass Herr Jürgen Höckner UNSCHULDIG ist.

II)

"Und das eigentliche Opfer?"

Ich führe aus:

wenn hier von einem "eigentlichen Opfer" gesprochen wird, dann wird hier suggestiv und manipulativ eine Tat vorausgesetzt! Da aber der Herr Bürgermeister NICHT rechtskräftig verurteilt wurde,ist es nicht erwiesen, dass überhaupt seinerseits eine strafrechtlich relevante Tat gesetzt wurde! Zum jetzigen Zeitpunkt hat vermutet zu werden, dass Herr Höckner daher unschuldig ist. Somit gibt es auch kein "eigentliches Opfer".

III)

"Man könnte glauben, dass Frauen bei solchen Geschichten zusammenhalten, doch nicht einmal ein Urteil lässt die Einwohner der 2000-Seelen-Gemeinde an der Glaubwürdigkeit ihres Bürgermeister" 

Ich führe aus:

bemerkenswert, wenn man lesen darf "man könnte glauben, dass Frauen bei solchen Geschichten zusammenhalten". Welche "solche" Geschichten denn? Verleumdungsgeschichten z.B? Wobei halten Frauen zusammen? 

Wenn geschrieben wird: "NICHT EINMAL EIN URTEIL" dann setzt das der suggestiven Manipulation die Krone auf. Dieses nicht rechtskräftige Urteil kann eben nicht nicht zur Folge haben, dass vermutet wird, der Herr Bürgermeister sei schuldig, sondern es hat vermutet zu werden, dass Herr Klöckner UNSCHULDIG ist! 

Und genau das macht die Bevölkerung von Scharten: sie vermutet völlig rechtens und gemäß den Bestimmungen der EMRK, dass der ehrenwerte Herr Klöckner UNSCHULDIG ist! 

 IV)

"Doch ganz so überzeugt von seiner Unschuld dürften die Schartener dann doch nicht sein, denn öffentlich mit Foto und Namen hinter ihm zu stehen, traute sich letztendlich kein Einziger"

Ich führe aus:

hier suggeriert die Berichterstattung, dass die Bevölkerung von Scharten doch nicht ganz  von Unschuld des Herrn Bürgermeisters überzeigt ist, WEIL:

"öffentlich mit Foto und Namen hinter ihm zu stehen, traute sich letztendlich kein Einziger".

Das ist ein medialer Skandal sondergleichen. Nur weil man seine Bildrechte und Persönlichkeitsrechte wahrt (auch Datenschutzgesetz) und sein Bild und seinen vollen Namen nicht in der Öffentlichkeit sehen will, heißt das noch lange nicht und in keiner Weise, dass man von der UNSCHULD des ehrenwerten Herrn Bürgermeisters NICHT überzeugt ist!    

 

Und dann kommt noch die "Geschichte" mit den Spermaspuren auf dem Taschentuch...offenbar wichtiges Beweismittel:

Also, wie kommen diese Spuren auf das Taschentuch? Was macht ein Taschentuch im Intimbereich nach dem Geschlechtsverkehr? Hatte es vielleicht schon kurz nach dem SEX-Akt die Aufgabe als zukünftiges Beweismittel zur Vernichtung einer Existenz zu dienen? Also, ich hatte in 60 Jahren schon einige Sexualakte. Aber ein Taschentuch war nie dabei. Damit ist wohl alles gesagt.  

Zusammenfassung:

Gemäß § 8 der österreichischen Strafprozessordnung (StPO) und des Artikel 6 Abs. 2 EMRK hat zum jetzigen Zeitpunkt die UNSCHULD des ehrenwerten Herrn Bürgermeisters vermutet zu werden und hat der ehrenwerte Herr Bürgermeister als unschuldig zu gelten.

 

Gesetzesentwurf gegen medialsuggestive Berichterstattumng zum Nachteil des Angeklagten:

Medialsuggestive Berichterstattung die gegen die Unschuldsvermutung verstößt und derart ein gerichtliches Strafverfahren medialmanipulierend zum Nachteil des Angeklagten begleitet ist mit strenger Haft-Strafe zu bedrohen und ist das Strafverfahren zum Vorteil des Angeklagten einzustellen. Der Gesetzgeber ist gefordert. Ich werde dem Nationalrat einen diesbezüglichen Gesetzesentwurf übermitteln. 

Schluss mit derartiger Hexenverfolgung aus dem Mittelalter! ES REICHT!  

 

(Autor und Copyright: Cannabis-Rechtsexperte und Realjurist Wolfgang Pöltl)

 

Nachwort: 

Liebe Krone-Redaktion: Sie suchen Leute, die von der Unschuld des Herrn Bgm. Höckner überzeugt sind und mit vollem Namen und Bild ihr tolles Blatt schmücken wollen? RUFEN SIE MICH GERNE AN: 06641401616

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