ÖH - Wahl als Sex-Skandal !
Dem Cannabis-Rechtsexperten Wolfgang Pöltl reicht es.
Man lese den Artikel der "Krone" vom 11.5.2023 unter https://www.krone.at/3004461.
Dass die wahlwerbende Gruppe "GRAS" zur ÖH-Wahl 2023 Vibratoren verschenkt, zeigt das Niveau dieser ÖH-Wahl (Wahl der Studierendenvertretung der Österreichischen Hochschülerschaft) mit aller Deutlichkeit. Es darf hinterfragt werden, ob ein derartiger wahlwerbender Erotik-Auftritt einer wahlwerbenden Gruppe nicht den internationalen Ruf der Österreichischen Hochschülerschaft massiv schädigt. Der Einsatz von Vibratoren als Wahlwerbegeschenk an Studierende könnte international die Herabwürdigung auch des österreichischen Universitätswesens (Lehre und Wissenschaft) bewirken. Aus diesem Grund sollte sich auch die jeweilige Universitätsleitung überlegen, ob sie die mit Vibratoren wahlwerbende Gruppe "GRAS" hier nicht zur Verantwortung zieht und die Verantwortlichen von der Universität entfernt.
GRAS steht für: GRAS – Grüne & Alternative Student_innen
Wenn aber "GRAS" anlässlich der ÖH-Wahl 2023 auch CBD-Blüten (Cannabisblüten) an potentielle Wählerinnen und Wähler (Studierende) verschenkt, dann wird es für die Agentur für Gesundheit (AGES) und für die Verwaltungsstrafbehörden interessant.
Wie man unter:https://www.vwgh.gv.at/rechtsprechung/aktuelle_entscheidungen/2020/ro_2020110002.html?0 jederzeit nachlesen kann, handelt es sich bei getrockneten Hanfblüten um sogenannte pflanzliche Raucherzeugnisse.
Derartige pflanzliche Raucherzeugnisse dürfen öffentlich nicht verschenkt werden und auch nur unter gesetzlich genau bestimmten Voraussetzungen in Verkehr gebracht werden.
Dass die von GRAS verschenkten CBD-Blüten (Cannabisblüten, Hanfblüten) sich in getrockneter Form in den Geschenkssackerln befunden haben, wird wohl niemand bestreiten wollen.
Aus Sicht des Cannabis-Rechtsexperten Wolfgang Pöltl sollen die Verwaltungsstrafbehörden und die AGES nun überprüfen, ob die Gruppe GRAS mit Unterstützung durch die politische Regierungspartei "die GRÜNEN" somit CBD-Blüten völlig unzulässig und rechtswidrig an Studierende öffentlich verschenkt und somit in Verkehr gebracht haben.
Wenn man den oben angeführten Artikel in der "Krone" vom 11.5.2023 genau durchliest, dann finanziert die politische Partei „die GRÜNEN“ (Noch-Regierungspartei in Österreich) die wahlwerbende Gruppe GRAS mit enormen finanziellen Mitteln (Steuergelder?).
Daraus könnte auch geschlossen werden, dass die Gruppe GRAS aufgrund der finanziellen Zuwendungen durch "die GRÜNEN" die CBD-Blüten erwerben konnten, um sie dann an potentielle Wählerinnen und Wähler weiter zu verschenken. Für den Cannabis-Rechtsexperten Wolfgang Pöltl ist daher seitens der Verwaltungsstrafbehörden zu überprüfen, ob die politische Partei "die GRÜNEN" der Beitragstäterschaft verdächtig ist.
Die Anzeige gegen die Gruppe GRAS und gegen die politische Partei "die GRÜNEN" wegen des Verdachtes des rechtswidrigen Inverkehrbringens von CBD-Blüten (Cannabisblüten, Hanfblüten) wurde am 11.5.2023 erstattet.
Besonders bemerkenswert ist, dass Verwaltungsstrafbehörden und die AGES in Österreich jeden kleinen CBD-Händler mit allen Mitteln rechtlich verfolgen, es aber offenbar für die ÖH-wahlwerbende Gruppe GRAS (unterstützt durch die Regierungspartei "die GRÜNEN") kein Problem darstellt, CBD-Blüten öffentlich zu verschenken, obwohl bereits der VwGH (wie oben ausgeführt) eindeutig festgestellt hat, dass getrocknete Hanfblüten als pflanzliches Raucherzeugnisse einzustufen sind.
Die Verfassungsbestimmung "Vor dem Gesetz sind alle gleich" bekommt hier eine besonderen Beigeschmack.