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Mit Wolfgang Pöltl haben sich die Grazer Parkgebührensheriffs den falschen Gegner ausgesucht

 Verfassungsgerichtshof bestätigt: Begegnungszone Sonnenfelsplatz (Graz) war rechtswidrig!

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Mit Wolfgang Pöltl haben sich die "Blauen" ("Parkgebührensheriffs" von Graz) den falschen Gegner ausgesucht.

Der Verfassungsgerichtshof im Originalton:

"Die Verordnung des Stadtsenates der Stadt Graz vom 17. September 2013 , Z A10/1-022509/2013-004, kundgemacht durch Aufstellung von Strassenverkehrszeichen, war bis zum 19. Dezember 2019 gesetzwidrig."

Diese Verordnung hätte den Sonnenfelsplatz in Graz (in unmittelbarer Uni-Nähe) zur Begegnungszone erklären sollen. HÄTTE.

Wäre da nicht Wolfgang Pöltl mit seinem Roller. Diesen hatte er in der Zinzendorfgasse abgestellt und schon erschien, woher auch immer, ein Parkgebührensheriff und verpasste dem bekannten Cannabis-Rechtsexperten einen Strafzettel. 

Das war nicht die beste Idee des "Blauen"-Sheriffs. Denn der rechtskundige Wolfgang Pöltl erhob Einspruch gegen die Strafverfügung. Gegen das nachfolgende Straferkenntnis der Stadt Graz ging er mit Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht vor. Und dort musste der Richter von sich aus beim Verfassungsgerichtshof den Antrag stellen, die gegenständliche Verordnung (mit welcher der Sonnenfelsplatz zur Begegnungszone hätte erklärt werden sollen) wegen Rechtswidrigkeit aufzuheben. 

Denn die Rechtswidrigkeit der Verordnung war offensichtlich. Seitens der Stadt Graz völlig wirr aufgestellte Verkehrszeichen (das kommt in der Staft Graz öftzer vor) sollten den Sonnenfelsplatz als Begegnungszone "verordnen".

Der Verfassungsgerichtshof hat dieses strassenbehördliche Trauerspiel erkannt und kurzen "Prozess" gemacht. Entscheidung siehe oben. 

Die "Blauen"-"Parksheriffs" haben wieder einmal gezeigt was sie können. Bürger abstrafen in einer rechtswidrigen Begegnungszone. Toll. Gute Leistung.

Die Steuerzahler können froh sein, dass Wolfgang Pöltl sich im gesamten Verfahren selbst vertreten hat. Sonst dürfte der Steuerzahler für die Behördenfehler jetzt auch noch teure Anwaltskosten bezahlen. 

 

 

 

 

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