Dass Klima-Kleberinnen, die wiederholt und regelmäßig und massiv, AutolenkerInnen zu Anhalten zwingen, indem sie sich reihenweise auf Fahrbahnen setzen (frestkleben) und den Verkehr mutwillig blockieren, ist leidvoll bekannt.
Bekannt ist auch, dass die Justiz und Polizeibehörden nur sehr zögerlich (wenn überhaupt) gegen diese Klima-KleberInnen vorgehen und weitere derartig mutwillige und rechtswidrige Tathandlungen der KlimakleberInnen defacto nicht verhindern.
Das Justizministerium hat sogar per Weisung die Verhängung der U-Haft gegen eine Klimakledberin unterbunden, verhindert.
Man lese: https://www.krone.at/3193727
Während der kleine "Hendl-Dieb" und/oder auch ein mutmassliches Verleumdungsopfer (obwohl unschuldig) sofort in U-Haft wandert (unter gleichzeitiger Zerstörung seiner Existenz und seines Rufes), haben hier Klima-Kleberinnen offenbar freie Fahrt:
Trotz Tatbegehungsgefahr (Tatwiederholungsgefahr), Fluchtgefahr etc. versucht offenbar das "grüne" Justizministerium alles, um die Klimakleberinnen (durch Weisung an die Staatsanwaltschaft) vor U-Haft zu schützen. Damit werden weitere Tatbegehungen (weitere Nötigungen der AutolenkerInnen zum Anhalten) durch die Justiz geradezu möglich gemacht, anstatt verhindert.
Bemerkenswertg und vom Justizminsterium völlig ignoriert:
Der OGH (Oberster Gerichtshof) hat analog dazu eine richtungsweisende Entscheidung, wie folgt, getroffen:
Rechtssatz
Rechtssatznummer
Quelle:
https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntscheidung.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_19960328_OGH0002_0150OS00005_9600000_000&IncludeSelf=True
Realjurist Wolfgang Pöltl führt dazu aus:
Ich habe in Graz an der Universität Strafrecht studiert. Wo der Unterschied zwischen einem auf der Fahrbahn quergestellten Pkw und einer Reihe von auf der Fahrbahn festgeklebten Klima-Kleberinnen zu finden sein soll, bleibt mir verborgen.
Nach meiner Rechtsansicht handeln beide mit Gewalt.
Es besteht de facto kein Unterschied zwischen einem auf der Fahrbahn quergestellten Pkw und eine Reihe von auf der Fahrbahn festgeklebten Klima-Klebern Ihnen. Nach meiner Rechtsansicht handeln hier die Klima-Kleberinnen mit Gewalt und sind von der Justiz strafrechtlich zu verfolgen.
Da diese Tathandlungen wiederholt und regelmäßig von den Klima-Klebern Ihnen begangen werden besteht nach meiner Rechtsansicht auch Tat-Wiederholungsgefahr (insoweit Klimakleberinnen auch aus dem Ausland für diese Störaktionen nach Österreich gekommen sind, besteht auch Fluchtgefahr).
Das Justizministerium war sich nun aber nicht zu schade und hat per Weisung die Verhängung der U-Haft gegen eine Klima Geberin verhindert. Die öffentliche Erklärung des Justizministeriums dazu ist absurd, abenteuerlich, und rechtlich sehr bedenklich.
Inhaltlich lautet die Erklärung des Justizministeriums für diese höchst umstrittene Weisung (Verhinderung der Verhängung der U-Haft):
"Diese Weisung wurde an die Staatsanwaltschaft erteilt, weil eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Landesgerichtes (Anm.: welches einem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verhängung der U-Haft nicht stattgegeben hatte) keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte."
Diese Erklärung des Justizministeriums ist abenteuerlich, rechts-pervers und absurd. Denn wenn die Beschwerde gegen die Entscheidung des Landesgerichtes (Anm.: welches einem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verhängung der U-Haft nicht stattgegeben hatte), keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte, dann hätte die Beschwerde gar nicht per Weisung unterbunden werden müssen. Völlig abenteuerlich ist daher der Erklärung des Justizministeriums, wonach hier per Weisung offenbar eine aussichtslose Beschwerde unterbunden wurde.
Besonders bemerkenswert ist, dass im österreichischen Rechtsleben offenbar das Justizministerium über den Erfolg oder Nichterfolg von Beschwerden entscheidet und nicht das zuständige Landesgericht.
Das ist ein ungeheuerlicher Rechts-Skandal.
Es wurde nun von Wolfgang Pöltl wegen dieser gegenständlichen Weisung des Justizministeriums (Verhinderung der Einbringung einer Beschwerde gegen die Entscheidung des Landesgerichtes wegen des Besclusses über die Nicht-Verhängung der U-Haft gegen eine Klimakleberin) die
Anzeige (Sachverhaltsdarstellung)
gegen das Justizministerium bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft und bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien eingebracht Einbringungsdatum: 14.12.2023 und 19.12.2023)
wegen:
Verdacht der Tatbegehung des Amtsmissbrauches
eingebracht.
Man darf gespannt sein, ob das Justizministerium auch hier wieder per Weisung einschreitet und der Staatsanwaltschaft bzw. der Korruptionsstaatsanwaltschaft Ermittlungshandlungen untersagen will.