Bundeskanzler Kurz hat keine abgeschlossene Berufausbildung und auch kein abgeschlossenes Studium. Während jeder Wurstverkäufer im Supermarkt eine 3 - jährige Lehre abgeschlossen haben muss, um selbständig ein Blatt Wurst verkaufen zu dürfen, braucht ein Bundeskanzler in Österreich überhaupt keine Ausbildung.
Das führt jede anständige Lehre ad absurdum.
Dafür darf dieser Mann dem Volk Angst machen und mit verfassungswidrigen Verordnungen beglücken. Alles straflos. Der Gesetzgeber hat "zufällig vergessen", Verstöße gegen die Grundrechte, Verstöße gegen die Verfassung, unter Strafe zu stellen. Eigenartig. Warum nur. Njun, dass Politiker nicht gerne Gesetze gegen ihr eigenes Handeln verabschieden, dürfte den Gesetzen der Logik entsprechen.
So kann ein ausbildungsloser Herr Kurz mit seiner "Regierungstruppe" das Volk mit rechtsperversen Verordnungen nach Belieben versorgen.
Wehe ein Tischler bietet seine Arbeit an, ohne eine Lehre absolviert zu haben. Wehe!
Aber eine ausbildungslose Person ohne Studium gibt den Bundeskanzler und verstößt mit seiner "Regierung" massiv gegen die Grundrechte.
Herr Kurz, reden Sie mit mir, vielleicht kann Ihnen geholfen werden. Ich studiere, im Gegensatz zu Ihnen, Rechtwissenschaften. Ich weiß, wie man verfassungsgemäße Verordnungen entwirft.
Wenn Sie Kontakt suchen und Hilfe brauchen, Herr Minister Anschober hat meine Telefonnummer.
Wenn Sie sich in einer rechtlichen Unwissenheitskrise befinden, ich kann Ihnen gerne fachmännische Hilfe aus dem Rechts - Bereich organsieren.