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Cannabis-Wirkstoff "HHC": Die Staatsanwaltschaft ist alarmiert

 Cannabis-Rechtsexperte Wolfgang Pöltl fragt: Hexahydrocannabinol (HHC) – legal am Online-Markt?

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Hexahydrocannabinol, kurz "HHC", treibt derzeit immer mehr Online-"Blüten". Ob in Deutschland oder in Österreich: Findige Online-Händler bieten plötzlich HHC-Produkte an und beschreiben diese auch gleich als "psychoaktiv". Das wird die Staatsanwaltschaften und die Behörden zu interessieren haben: Denn es könnte fraglich sein, ob HHC-haltige Produkte überhaupt in Verkehr gebracht werden dürfen. Ein zu bedenkender rechtlicher Anknüpfungspunkt wäre jedenfalls das "Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Neuen Psychoaktiven Substanzen (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz, NPSG)" in Österreich. Immer wieder wird HHC auch mit THC in Verbindung gebracht. In Österreich dürfen Cannabis-Produkte nur mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % in den Verkehr gebracht werden (außer Arzneien). Sollte sich herausstellen, dass das In-Verkehr-Bringen von HHC-haltigen Produkten gegen das Gesetz verstoßt, hätten nicht nur die betreffenden und phantasievollen Online-Händler die Staatsanwälte, Behörden und Gerichte am Hals. Ein spannendes Thema. Bei den Behörden läuten die Alarmglocken. Auf jeden Fall erfolgt nun eine penible Überprüfung des österreichischen und deutschen Online-Marktes hinsichtlich der angbotenen HHC-Produkte. Cannabis-Rechtsexperte Wolfgang Pöltl mahnt jedenfalls deutlich zur Vorsicht.

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