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Bundespräsidentenwahl 2022: DIE WAHL- FARCE!

 Realjurist Wolfgang Pöltl sagt:  Die Wahl für das Amt des Bundespräsidenten ist eine FARCE!

Realjurist Wolfgang Pöltl 

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In Österreich wird im Herbst 2022 der neue Bundespräsident gewählt.

Tatsache ist: Ohne großen politischen Parteiapparat im Hintergrund sind Bewerber chancenlos!  Diese Wahl kan nur gewinnen, wer ein althergebrachtes (jkorruptes?) Parteiensystem hinter sich hat. 

6000 Wahlberechtige müssen  schon VOR der Wahl bekannt geben, wenn sie unterstützen (wählen) werden! Hier wird das Wahlgeheimnis aud verwerflichste Weise umgangen. Der Gesetzgeber macht diesen Irrsinn möglich!    

Ich, Wolfgang Pöltl,  hatte mich im Jahre 2004 mich für das Amt des Bundespräsidenten der Republik Österreich beworben. 

 (Wolfgang Pöltl bei der Bundespräsidentenwahl 2004)

Was im Jahre 2004 kurz nach der offiziellen  Bekanntgabe meiner Bewerbung zur Wahl des Bundespräsidenten der Republik Österreichs alles geschah, von der suggestiven Volksmanipulation durch die Medien angefangen bis zu den schlimmsten Repressalien, das werde ich in meinem Buch "Ein Freigeist auf dem Weg in die Hofburg und zurück" beschreiben und erzählen. 

 

Aber nun in die Gegenwart, ins Bundespräsidentenwahl-Jahr 2022.

Warum schreibe ich diesen Artikel hier? Ich möchte darstellen, dass nicht unbedingt der freie Wählerwille bei der Wahl des Bundespräsidenten zählt, sondern die Wählerstimme erst durch die politfreundlichen Medien solange abgerichtet und dressiert wird, bis das Wahlvolk tatsächlich den gewünschten  Wählerwillen besitzt. Auch wenn dieser Wählerwille nicht wirklich frei ist. 

Man denke nur an den Staatsfunk: hier wird ein Politikaußenseiter erst gar nicht eingeladen, sich zu darzustellen und zu demonstrieren warum er das Recht hat, sich der Bundesprsidentschaftswahl zu stellen. Nein, der Staatsfunk lässt nur genehme  Freunderln zu den Bundespräsidenten-Wahlrunden-Diskussionen zu, welche dem Volk als mögliche nächste Bundespräsidenten schmackhaft gemacht und untergejubelt werden sollen.  

Glauben Sie mir: wenn die politikabhängigen Medien wollen, dass das Wahlvolk einen Kieselstein zum Bundespräsideten wählt, es würde funktionieren. Suggestiv gut aufbereitete, manipulative, Medienartikel bewirken Wunder. 

Die Medien beginnen bereits jetzt suggestiv und manipulativ dem Wahlvolk zu suggerieren, dass nur eingefleischte Politiker(Innen) aus den Tiefen der Freunderlwirtschaft der Wiener Politbühne erfolgreich zur Wahl des Bundespräsidenten antreten können. 

Das ist suggestive und manipulative Täuschung des Wahlvolkes. 

Die Rechts-Wahrheit findet man jedoch in der 

Rechtsvorschrift für das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971

 

unter: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000494

Dort heisst es u.a.:

 

§ 6.

 (1) Zum Bundespräsidenten kann nur gewählt werden, wer nach Maßgabe des § 41 NRWO zum Nationalrat wählbar ist und am Tag der Wahl das 35. Lebensjahr vollendet hat.

(2) Eine Wiederwahl für die unmittelbar folgende Funktionsperiode ist nur einmal zulässig.

 

Das heisst:

 

jeder am Wahltag 35 Jahre alte Staatsbürger, der auch bei Nationalratswahlen wählen darf - im Prinzip also fast jede(r) wahlberechtige 35 Jahre alte Staatsbürger(in)-

 

kann sich für das Amt des Bundespräsidenten bewerben

und

sich also der Wahl für das Amt des Bundespräsidenten stellen.

 

Aber natürlich hat die Politik vorgesorgt und macht es Nicht-Politikern, die keiner der großen Partei  angehören und von dieser nicht in das Rennen um das Amt des Bundespräsidenten geschickt werden und welche über kein politisches Freunderl-Netzwerk verfügen schier unmöglich zur Bundespräsidentenwahl tatsächlich anzutreten, geschweige denn die Wahl zu gewinnen. 

 

Wie hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass defacto nur Polit-Insider und der Politik und den       politabhängigen Medien genehme Politfreunderln zu dieser Wahl antreten können?

 

Nun, man lese:

  

 

§ 7.

 (1) Wahlvorschläge für die Wahl des Bundespräsidenten müssen der Bundeswahlbehörde spätestens am siebenunddreißigsten Tag vor dem Wahltag bis 17 Uhr vorgelegt werden; § 42 Abs. 1 NRWO ist sinngemäß anzuwenden. Den Wahlvorschlägen sind insgesamt 6 000 Unterstützungserklärungen nach Muster der Anlage 1 und Auslands-Unterstützungserklärungen nach Muster der Anlage 7 anzuschließen.

 

 

 

Das heisst:

jede(r) Bewerber(in) für das Amt des Bundespräsidenten, muss, um überhaupt kanditieren zu dürfen/können, mindestens 6000 Wahlberechtigte in Österreich dazu bewegen persönlich beim Wohnort - Gemeindeamt zu erscheinen und dort öffentlich bekannt zu gegeben, welche(n) Bewerber(in) man bei der Bundespräsidentenwahl unterstützen will.

 

 

 

 

Ich erkläre:  

 

 

 

So kann man elegant das Wahlgeheimnis umgehen, denn der Wähler muss bereits vor der Wahl bekannt geben, welchen Kandidaten er unterstützen ( und damit wohl auch wählen) will.  

 

 

 

Dass man als "kleine Privatperson" ohne enormen Parteiapparat (ohne eine der großen Parteien) und ohne massive finanzielle Mittel im Hintergrund  (ohne einige Millionen Euro) absolut keine reale Chance hat, 6000 Wahlberechtigte in deren Freizeit zum Gemeindeamt zu bewegen, um dort öffentlich zu erklären, wen sie unterstützen und zum nächsten Bundespräsidenten wählen wollen, muss nicht weiter erklärt werden.

 

Die suggestive und manipulative Rolle der Medien bei der Bundespräsidentenwahl: 

Natürlich hat die Politik ihre Fangarme auch in der Medienlandschaft gut verankert. Man denke nur an die im Jahre 2021 zu Tage getretenen Polit-Medien-Skandale über "gekaufte" Medien und die zu Hauf gefälschten Umfragen, die bestimmte "Politiker" suggestiv und manipulativ dem Volk als beliebt oder befähigt unterjubelt haben. 

Diese Volksmanipulation durch gefälschte Umfragen und falsche Beliebtheitsstatistiken darf natürlich der Steuerzahler auch noch selbst bezahlen.

Wehe, ein unbekannter "kleiner freier Volksgeist" waagt es sich der Bundesprädidentenwahl zu stellen, sich für dieses Amt zu bewerben. Obwohl dies sein gesetzlich zuerkanntes Recht ist, wird er sofort medial "zerissen" und dem Wahlvolk als "Außenseiter", als "Pausenkasperl", als "chancenlos" , als Möchte-Gern-Präsident" verkauft.     

Ja, nur der Politik genehme und seitens der Politik ausdrücklich gewollte Politinsider sollen auf dem Stuhl des Bundespräsidenten Platz nehmen. 

Wer Bundespräsident wird in Österreich, das bestimmt letztendlich nicht der freie Wille des Wahlvolkes, sondern das bestimmen "durch millionenteure Politwerbung gekaufte" Medien und die großen , manifestierten Parteiapparate!

Die Medien erzeugen durch Manipulation und Suggestion den vermeintlichen Willen des Volkes. 

 Aber woher die Furcht der Politik vor dem "kleinen Mann, dem Freigeist" in der Hofburg, im Amt des Bundespräsidenten?

Nun, leicht erklärt: der Bundespräsident hat zwar defacto keine politische Macht , aber er kann im völligen Alleingang die Regierung entlassen. Und er kann jederzeit politische Angelobungen untauglicher Pesonen (Politfreunderln) in höchste Staatsämter ablehnen. 

Das will die Politik unbedingt verhindern. Man will unter sich sein, das Volk regieren, wenn auch mit den rechtswidrigsten Verordnungen (man denke an die zahlreichen rechtswidrigen Covid-19-Grundrechtsverletzungen durch die Kurz-Regierung in den Jahren 2020/21). 

Dass ein Bundespräsident einen ausbildungslosen Studienabbrecher zum Bundeskanzler angelobt, auch das will sich die Skandal-Politik nicht nehmen lassen! Da könnte ein Freigeist aus dem Volke ja schier nicht mitspielen wollen und so der politischen Angelobungs-Freunderlwirtschaft  ein Dorn im Auge sein. 

Das gilt es zu verhindern. Das will man auf der politischen Bühne nicht. Das Volk soll arbeiten und Steuern zahlen, damit die Politik diese Gelder dann missbräuchlich und verschwenderisch auch zum Fenster der Hofburg hinauswerfen kann.

 

 

Schlussfolgerung: 

Die Bewerbung zur Wahl des Bundespräsidenten des Republik Österreich ist gesetzlich nicht der Skandal-Politbühne und nicht den Politfreunderln, nicht den Medienfreunderln,  vorbehalten. 

Realpolitisch sieht es anders aus. 

Hier hat kein unparteiischer Freigeist , kein kleiner Mann aus dem Volk, Keine kleine Frau, auch nur die geringste Chance, die Bundespräsidentenwahl zu gewinnen. 

Dieses Amt ist und bleibt den Polit, - und Medienfreunderln vorbehalten.

Damit zeigt sich die Bundespräsidentwahl in Österreich als Farce.  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 7

Text

 

 

 

   

 

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