In Österreich wird im Herbst 2022 der neue Bundespräsident gewählt.
Tatsache ist: Ohne großen politischen Parteiapparat im Hintergrund sind Bewerber chancenlos! Diese Wahl kan nur gewinnen, wer ein althergebrachtes (jkorruptes?) Parteiensystem hinter sich hat.
6000 Wahlberechtige müssen schon VOR der Wahl bekannt geben, wenn sie unterstützen (wählen) werden! Hier wird das Wahlgeheimnis aud verwerflichste Weise umgangen. Der Gesetzgeber macht diesen Irrsinn möglich!
Ich, Wolfgang Pöltl, hatte mich im Jahre 2004 mich für das Amt des Bundespräsidenten der Republik Österreich beworben.
(Wolfgang Pöltl bei der Bundespräsidentenwahl 2004)
Was im Jahre 2004 kurz nach der offiziellen Bekanntgabe meiner Bewerbung zur Wahl des Bundespräsidenten der Republik Österreichs alles geschah, von der suggestiven Volksmanipulation durch die Medien angefangen bis zu den schlimmsten Repressalien, das werde ich in meinem Buch "Ein Freigeist auf dem Weg in die Hofburg und zurück" beschreiben und erzählen.
Aber nun in die Gegenwart, ins Bundespräsidentenwahl-Jahr 2022.
Warum schreibe ich diesen Artikel hier? Ich möchte darstellen, dass nicht unbedingt der freie Wählerwille bei der Wahl des Bundespräsidenten zählt, sondern die Wählerstimme erst durch die politfreundlichen Medien solange abgerichtet und dressiert wird, bis das Wahlvolk tatsächlich den gewünschten Wählerwillen besitzt. Auch wenn dieser Wählerwille nicht wirklich frei ist.
Man denke nur an den Staatsfunk: hier wird ein Politikaußenseiter erst gar nicht eingeladen, sich zu darzustellen und zu demonstrieren warum er das Recht hat, sich der Bundesprsidentschaftswahl zu stellen. Nein, der Staatsfunk lässt nur genehme Freunderln zu den Bundespräsidenten-Wahlrunden-Diskussionen zu, welche dem Volk als mögliche nächste Bundespräsidenten schmackhaft gemacht und untergejubelt werden sollen.
Glauben Sie mir: wenn die politikabhängigen Medien wollen, dass das Wahlvolk einen Kieselstein zum Bundespräsideten wählt, es würde funktionieren. Suggestiv gut aufbereitete, manipulative, Medienartikel bewirken Wunder.
Die Medien beginnen bereits jetzt suggestiv und manipulativ dem Wahlvolk zu suggerieren, dass nur eingefleischte Politiker(Innen) aus den Tiefen der Freunderlwirtschaft der Wiener Politbühne erfolgreich zur Wahl des Bundespräsidenten antreten können.
Das ist suggestive und manipulative Täuschung des Wahlvolkes.
Die Rechts-Wahrheit findet man jedoch in der
Rechtsvorschrift für das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971
unter: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000494
Dort heisst es u.a.:
§ 6.
(1) Zum Bundespräsidenten kann nur gewählt werden, wer nach Maßgabe des § 41 NRWO zum Nationalrat wählbar ist und am Tag der Wahl das 35. Lebensjahr vollendet hat.
§ 7