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Ansturm der Migranten: wo bleibt der Grenzschutz

Presseaussendung vom 2.3.2020

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(Wolfgang Pöltl, Student der Rechtswissenschaften)

 

Sehr geehrte Redakteure, und Innen,

Sehr geehrte Redaktionsmitglieder,

 

Ich studiere Rechtswissenschaften in Graz und beschäftige mich unter anderem mit der österreichischen Verfassung.

Der Artikel 79 der Bundesverfassung u.a. sagt:

 

(1) Dem Bundesheer obliegt die militärische Landesverteidigung. Es ist nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten.

(2) Das Bundesheer ist, soweit die gesetzmäßige zivile Gewalt seine Mitwirkung in Anspruch nimmt, ferner bestimmt

                     

1.

auch über den Bereich der militärischen Landesverteidigung hinaus

a)

zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit sowie der demokratischen Freiheiten der Einwohner

b)

zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt;

2.

zur Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges.

 

Dass im gegenwärtigen Falle (gewaltsamer Sturm der Migranten gegen das Staatsgebiet Österreich) verfassungsmäßige Einrichtungen und ihre Handlungsfähigkeit zu schützen sind und die Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt gefährdet ist, muss nicht erläutert werden und ist für jeden geistig gesunden Menschen nachvollziehbar.

 Dass der zu erwartende Ansturm der gewaltbereiten (siehe Medienberichte) Migranten analog als Elementarereignis zu betrachten sein kann, ist nur logisch.

 Nicht logisch ist die Reaktion des Innenministers: er redet von einem Bundesheer (laut Kronenzeitung: Vollprofis) und Nachtsichtgeräten. Wo bleiben die wirklichen Maßnahmen des Innenministers? Wo bleibt die Inanspruchnahme des Bundesheeres?! 2015 hat uns gezeigt: das Bundesheer ist nicht in der Lage, die Grenzen zu schützen, oder: das Bundesheer wurde einfach viel zu spät in Anspruch genommen. Mit untauglichen, ineffizienten Mitteln.

Dass die Eurofighter „vom Himmel fallen“, Panzer verrosten, die Ausrüstung des Heeres  in desolatem Zustand ist, mag hier nicht weiter zu helfen.

Der Innenminister muss handeln. Im Sinne des Gesetzes. Im Sinne der österreichischen Bundesverfassung.

 Bloß: wann tut er es?

 Schönen Tag noch.

 Mfg

 

Wolfgang Pöltl     

 

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