Menu

So verwendet das Institut für Europarecht "Digitale Online-Lehre": Datenspeichern ohne Zustimmung

Jus-Student Wolfgang Pöltl fordert Rücktritt der Verantwortlichen!

 

Zurück zur Themenübersicht

Aktuelle Themen >>

 Dass die "Digitale Online-Lehre", also der universitäre Vortrag über Computer-Software ohne persönlichen Kontakt zu den Vortragenden, absolut untauglich ist um Wissen zu vermitteln, das steht fest. Immer mehr UniversitätsprofessorInnen weigern sich, anstatt im Hörsaal vor Studierenden, einsam und alleine in einen schwarzen Bildschirm zu sprechen und derart  ihr Wissen in das Universum hinauszutragen. Direkter Kontakt zu Studierenden an dieser "Uni" ist offenbar unwichtig. Dass aber die Universität (Institut für Europarecht)die "Digitalisierung" der Lehre dazu verwendet, um Online-Lehrveranstaltungs-Chats der Studierenden, ohne deren Wissen, zu speichern, das hat  der Jus-Student und Cannabis-Rechts-Experte Wolfgang Pöltl bereits aufgedeckt.

Und die Datenschutzbehörde gibt ihm Recht (Bescheid GZ: D 124.0066/22 2022-0.179.132, nicht rechtskräftig). Das Recht auf Geheimhaltung wurde durch die Universität verletzt. Die an der Karl-Franzens-Universität für diese geheime Datenspeicherung Verantwortlichen sind reif zum Rücktritt.

Aber diese Universität wehrt sich gegen den Bescheid der Datenschutzbehörde mit einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht.  Zur Erhebung und Ausführung der Beschwerde  hat die Universität eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt.

Hat man an dieser Rechts-Universität keine Juristen, die eine Beschwerde ausführen können? Gut vorstellbar für Wolfgahg Pöltl: Zwischen der Lehre im Elfenbeimturm der Universität und dem realen Juristenleben ist eben ein kleiner Unterschied. 

Dieser Unterschied ist vielleicht so groß, dass sich die Rechts-Elfenbeinturm-Gottheiten sich nicht zutrauen die Universität vor Gericht zu vertreten. 

Im Hörsaal vor Studierenden mit Theorie zu glänzen, aber den realenGerichtsalltag zu verweigern, ja, das ist das Resultat völlig nutzloser Lehrpläne. 

Bemerkenswert: die Kosten  des Beschwerdeverfahrens hat übrigens wer zu tragen? 3 mal darf man raten. 

Zurück zur Themenübersicht