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Hanfblüten riechen gut - auch wenn es Behörden nicht passt

 

Nicht das Hanf-Aroma, der Behörden-Irrsinn stinkt zum Himmel

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Dass Hanfblüten (CBD-Blüten) als Aromastoffe am Markt angeboten werden und sich bei Konsumenten großer Beliebtheit erfreuen, hat seinen Grund. Die Inhaltsstoffe der Hanfpflanze duften herrlich und haben überdies noch gesundheitlich positive Auswirkungen. Warum zuhause also nicht ein paar Hanfblüten in einer Duftschale räuchern? Riecht gut, tut gut. Steirische Behörden im schönen Österreich sehen das natürlich wieder einmal anders: Wenn es nach der Behörden-Ansicht geht, dann werden Hanfblüten von CBD-Händlern auf dem freien Markt nur angeboten, damit Konsumenten die Blüten wie eine Zigarette rauchen. Und als Aroma-Duft-Stoffe werden CBD-Hanfblüten laut Behörden sowieso nur angeboten, um das geltende Lebensmittelrecht oder das Nichtraucherschutzgesetz zu umgehen. Derart kurios und völlig absurd versuchen Behörden so zu verhindern, dass unschuldige und brave Hanf-Blüten auf den Markt kommen. CBD-Händler, vom CBDdiscounter bis zum internationalen Hanf-Großhändler, verstehen - völlig zu Recht - die Hanf-Blüten-Welt nicht mehr. Hanfblüten (THC-Gehalt unter 0,3%) dürfen völlig legal erworben und natürlich auch als Aromastoffe verwendet werden. Es existiert kein Verbot des Erwerbs und Besitzes von CBD-Aroma-Hanfblüten. Alles völlig legal. CBD-Aroma-Blüten sind der Kassenschlager. Nicht aber wenn es nach den Behörden geht, die den Konsumenten, völlig rechtswidrig, vorschreiben wollen, was diese riechen und im trauten Heim verduften dürfen. Dass Behörden hier irren, sich auf rechtliches Glatteis begeben, Kompetenzen überschreiten und sich auf enorme Schadenersatzforderungen der Hanf-Händler freuen dürfen, wurde bisher von den Höchstgerichten noch nicht bestätigt. Aber Gerichtspapier ist geduldig. Es wird bald der Tag kommen, an dem auch die österreichischen Behörden, Landesverwaltungsgerichte und die Höchstgerichte die Erkenntnis gewinnen, dass sie nicht vorzuschreiben haben, was das österreichische Volk privat verduften darf. Eines ist sicher, es warten schon internationale Hanfblüten-Großhändler mit einer Armee von Top-Anwälten in den juristischen Startlöchern nur darauf, die absurden Duft-Verbots-Entscheidungen der Gesundheits-Behörden in der Rechts-Pfeife zu rauchen. Damit dieses europarechtswidrige Behörden-Trauerspiel zu Lasten der beliebten und frommen Hanf-Aroma-Blüte ein Ende findet.

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