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Autoverkehr am Grazer Schlossberg - Ein Skandal!

 

Endlich SCHRANKEN UND POLLER am Grazer Schlossberg?

Wie befürchtet: nur eine Farce.


Sündteure Schrankenanlage lässt sich mittels QR - Code von jedem öffnen. Ohne irgendeine notwendige Berechtigung! (Stand 14.4.2019)


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 Der Grazer Schlossberg ist  Erholungsgebiet für Touristen und für die Bevölkerung. Deshalb sind die Verkehrsflächen auf dem Grazer Schlossberg mit absolutem Farvervot belegt!

Fahrzeugverkehr auf dem Schlossberg erzeugt Lärm, beeinträchtigt die Luftgüte massiv und führt zu einer Gefährdung der SpaziergängerInnen!

Der Grazer Schlossberg ist nicht der GRATISPARKPLATZ für MitarbeiterInnen der Gastronomie oder auch anderer Unternehmen.

Einzigartig und bemerkenswert ist, wer bisher den Grazer Schlossberg unter Verwendung einer sogenannten "Ausnahmegenehmigung", ausgestellt seitens des Präsidialamtes der Stadt Graz, so alles befahren durfte und ganz gemütlich - in bestimmten Fällen 24 Stunden am Tag - auf dem Grazer Schlossberg parken darf.

Während in der Stadt Graz selbst, die Einhaltung der Durchführung von Ladetätigkeiten genauestens kontrolliert wird und Unternehmer ( z.B. in der Gastronomie) es mit dem Aufspüren von  Parkplätzen sehr schwer haben, lauft die Schloßberguhr offenbar anders! 

Einfach auf den Schlossberg fahren - dort plaudern, spazieren gehn, stundenlang parken .... in vielen Fällen blieb das bisher alles sanktionslos!  

Diese unhaltbaren Zustände am Grazer Schlossberg sind in keiner Weise mehr einfach hinzunehmen  und wurden  die Behörden gefordert, endlich mit der notwendigen Härte einzuschreiten und eine Lösung dieses Problemes zu schaffen.

Meine Forderung an die Behörde war seit langem: 

1. Poller und/oder Schranken: die beiden Auffahrten auf den Schlossberg müssen durch Schranken oder Poller gesperrt werden. Öffnung nur mit Berechtigung. 

2. Nur mehr berechtigte KFZ - LenkerInnen können den Poller absenken oder die Schranke öffnen, wenn die Notwendigkeit tatsächlich nachgewiesen ist.

3. Stunden, - tagelanges Parken am Schlossberg ist zu untersagen.

4. Angestellte der Schloßberg - Gastronomie haben den Schlossberglift oder die Schlossbergbahn zu benützen, oder eben zu Fuß zu gehen. Dass Angestellte der Schlossberg-Gastronomie den Schlossberg zum Erreichen ihres Dienstortes befahren dürfen und so bequem bis vor die Haustür kommen sollten, ist nicht zu begründen.

5. Engmaschige Kontrollen durch die zuständigen Behörden (Polizei, Parkraumüberwachung) 

6. Bei Verstoß gegen das Fahrverbot wird das KFZ abgeschleppt. 

7. Massive Geldstrafen bei widerrechtlichem Befahren des Grazer Schlossberges.

Nachdem ich auch bei der Volksanwaltschaft die Beschwerde eingebracht habe ,  wurden nun endlich Schranken und Poller installiert, aber:

die Poller sind nicht in Betrieb und der Schranken an der Auffahrt Wickenburgasse /Weldenstrasse ist  nur eine Alibihandlung der Stadt Graz!

Auch dies zum Vorteil der Schlossberg-Gastronomie!

 

Absolut bemerkenswert, wer nun die Berechtigung zum Befahren des Grazer Schlossbergs erhalten hat.

Es handelt sich wieder um Personen des Schlossbergrestaurants (z.B.Betreiber, Dienstnehmer).

Auch dem Starcke-Häuschen zugehörige Personen (z.b.Betreiber) fahren völlig ungehindert und wann immer sie wollen auf den Grazer Schlossberg!

Wie hier die Grazer Schlossberggastronomie mit Vorteilen überhäft wird, ist nicht mehr zu akzeptieren!

Das ist Verzehrung des freien Wettbewerbs und ein massiver Verstoß gegen das Gleichbehandlungsprinzip!

Ich bleibe auf jeden Fall dran an dieser Sache! Hier wird offenbar der befürchtete Wildwuchs mit der Ausstellung der Berechtigungen betrieben! Es folgt sofort die Beschwerde an die Volksanwaltschaft. 

 

 

 

 

 

 

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