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Wolfgang Pöltl fordert: Juristerei als Lehrberuf!

Wolfgang Pöltl ist Student der Rechtswissenschaften.

Wolfgang Pöltl kritisiert das Studium der Rechtswissenschaften, zumindest ist das Studium an der Karl-Franzens-Universität in Graz angesprochen.

Das Studium an dieser Universität ist hinsichtlich der Rechtswissenschaften praxisfern, realitätsfern und alltagsuntauglich. Nach Abschluss dieses Studiums ist man nicht einmal in der Lage einen fehlerfreien Schriftsatz bei Gericht einzubringen (außer man studiert autoditakt).

Wolfgang Pöltl meint: Wir brauchen keine Vielzahl an RechtswissenschaftlerInnen, sondern alltagstaugliche und praxistaugliche JuristInnen. Diese "erzeugt" man aber nicht durch ein völlig praxisfernes Studium.

Das muss man sich auf der Zunge zergehen  lassen: Während des Studiums der Rechtswissenschaften muss man nicht ein einziges mal einen realen Gerichtssaal von innen gesehen haben! Man muss kein einziges mal eine Behörde besucht haben! 

Alltagstaugliche JuristInnen bringt man dagegen hervor,  u.a. durch eine Lehre beim Anwalt. Durch Lehre bei einer Behörde. Durch Lehre bei einem Gericht.

Die schon völlig krankhaft anmutende Titelsucht in Österreich führt aber dazu, dass junge Leute (nicht zuletzt angetrieben durch Mami und Papi) sich akademisieren lassen wollen und müssen. Ohne Titel ist man nichts wert? Wolfgang Pöltl: Die Titelsucht ist eine völlig österreichisch geprägte Idiotie und sagt ein Titel (auch der Titel des Magisters, der Magistra) über die Fähigkeiten des Titelinhabers, der Titelinhaberin, bezüglich ihres juristischen Könnens überhaupt nichts aus.

Wenn schon nicht durch eine Lehre, dann sollte die Juristerei zumindest an der Fachhochschule unterrichtet werden. Fachhochschulen haben den Vorteil, dass sie praxisnah und alltagstauglich ausbilden. 

Besonders bemerkenswert: Ein Magister, eine Magistra der Rechtswissenschaften, darf nach Abschluss des Studiums ohne weitere Ausbildung selbständig nicht einmal Rechtsberatung durchführen.  

Der Grund dürfte auf der Hand liegen: Das dafür nötige juristische Können und Wissen fehlt. Das weiß auch die Universität, übergeht diesen Missstand aber stillschweigend und völlig.  

Dem gegenwärtigen Bildungsminister (Stand 12.10.2023) traut Wolfgang Pöltl aber eine derartig grundlegende Veränderung der untauglichen JuristInnen-Ausbildung nicht zu.

Bildungsminister darf man ja ohne jedwede notwendige Ausbildung "spielen". 

Einen Liter Mich im Lebensmittelhandel selbständig verkaufen zu dürfen, setzt aber eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus. 

Fällt was auf? 

Danke.

 

 

 

 

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